Die Informationsschrift erläutert zunächst die Gründe für die CE-Kennzeichnung von Fugendichtstoffen nach EN 15651, die ab dem 1. Juli 2014 verpflichtend ist. Dann folgt eine tabellarische Übersicht der von der CE-Kennzeichnungspflicht erfassten Baudichtstoffe – ausschlaggebend ist dabei der jeweilige Verwendungszweck innerhalb der EN 15651.
Grafisch anschaulich aufbereitet, werden im nächsten Abschnitt die Elemente einer vollständigen CE-Kennzeichnung beschrieben. Erläutert wird darüber hinaus eine zusätzliche Kennzeichnung, welche die Hersteller auf die bei Fugendichtstoffen üblichen Kleingebinde oder deren Umverpackung anbringen können.
Das nachfolgende Kapitel erläutert, welche wesentlichen Informationen der Leistungserklärung zu entnehmen sind, die der Produzent im Rahmen der CE-Kennzeichnung bereitstellen muss. Angaben zur weiterführenden Literatur runden die Informationsschrift ab; sie liegt in deutscher und englischer Sprache vor und kann unter www.deutsche-bauchemie.de (Publikationen) kostenlos heruntergeladen werden.
Die Deutsche Bauchemie repräsentiert als Industrieverband die gesamte bauchemische Branche in Deutschland. Das Spektrum der 125 Mitgliedsunternehmen reicht vom kleinen und mittelständischen Spezialbetrieb bis zum weltweit operierenden Konzern. Mit rund 7,6 Milliarden Euro Jahresumsatz erwirtschaften diese Unternehmen die Hälfte des europäischen Marktvolumens und etwa ein Viertel des Weltmarktes. Unter dem Dach des Verbandes der Chemischen Industrie (VCI) vertritt die Deutsche Bauchemie die Interessen ihrer Mitgliedsunternehmen gegenüber der Fachöffentlichkeit, der Politik, nationalen und internationalen Behörden und Institutionen.
