Position zum Industrial Accelerator Act (IAA)

Zusammenfassung

Die Deutsche Bauchemie unterstützt das wichtige Ziel der Europäischen Kommission, die Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandorts Europa zu stärken und der fortschreitenden De-Industrialisierung durch Investitionen, Innovation und Produktion entgegenzuwirken. Voraussetzung hierfür sind jedoch verbesserte regulatorische Rahmenbedingungen, insbesondere Bürokratieabbau, die Vereinfachung bestehender Regelungen und die konsequente Umsetzung des Omnibus-Ansatzes.

Die im Industrial Accelerator Act vorgesehene Schaffung von Leitmärkten für CO₂-arme Produkte kann grundsätzlich einen Beitrag leisten, wobei Fördermaßnahmen im Vordergrund stehen sollten. Nachfrageseitige Vorgaben für Beton- und Mörtelprodukte sollten nur – nach einer ausführlichen Folgenabschätzung – unter klar definierten Voraussetzungen eingeführt werden, müssen mit der Bauproduktenverordnung (BauPVO) vereinbar sein, nicht über die öffentliche Beschaffung und Fördersysteme hinausgehen und dürfen insbesondere für KMU keinen zusätzlichen bürokratischen Aufwand verursachen.

Kritisch bewertet die Deutsche Bauchemie die Möglichkeit, über delegierte Rechtsakte weitreichende Nachfragevorgaben für chemische Produkte und Gemische festzulegen. Hierfür fehlen derzeit wesentliche Voraussetzungen wie harmonisierte Regeln zur Massenbilanzierung und belastbare Folgenabschätzungen etwa für den Bausektor. Solche grundlegenden industriepolitischen Eingriffe sollten – falls sinnvoll und notwendig – im Rahmen eigener Initiativen und auf Grundlage eines umfassenden Impact Assessments diskutiert werden.

Industrie stärken – Rahmenbedingungen verbessern, Wettbewerbsfähigkeit sichern

Der De-Industrialisierung Europas muss konsequent begegnet werden. Die Bemühungen der Europäischen Kommission, mit dem Industrial Accelerator Act (IAA) die industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas zu stärken und die Transformation hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft aktiv voranzutreiben, sind ein wichtiges Bekenntnis, hier aktiv zu werden.

Für das Gelingen dieser Transformation und den Stopp der laufenden De-Industrialisierung benötigt die europäische Industrie jedoch verlässliche und praxisgerechte Rahmenbedingungen. Hierzu gehören insbesondere die Vereinfachung bestehender Regelungen, der Abbau übermäßiger regulatorischer Belastungen sowie innovationsfreundliche Rahmenbedingungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Dementsprechend muss auch der verfolgte Ansatz, mittels Omnibusgesetzgebung die regulatorischen Rahmenbedingungen zu verbessern, konsequent vorangetrieben werden.

Nachfragestärkende Maßnahmen für CO₂-armen Beton und Mörtel aus der Union – Sinnhaftigkeit prüfen und wenn nötig zielgerichtet, ohne bürokratischen Mehraufwand einführen

Der Industrial Accelerator Act zielt darauf ab, die Nachfrage nach Produkten zu fördern, die „in Europa“ hergestellt werden und/oder bestimmte Nachhaltigkeitskriterien – beispielsweise einen geringen CO₂-Fußabdruck – erfüllen. 

Unmittelbar geplant ist die Einführung entsprechender Maßnahmen für Beton und Mörtel, um damit Zement in den Fokus zu nehmen.

Grundsätzlich ist – im Hinblick auf die Umweltleistungen von Bauprodukten – festzuhalten, dass diese Umweltleistungen stets nur auf Bauwerksebene sinnvoll beurteilt werden können. Nach bisheriger Praxis und neuer regulatorischer Anforderung wird die Umweltleistung von Bauprodukten dabei nicht nur für einen, sondern für eine Vielzahl an Umweltindikatoren bewertet. 

Für Gebäude sind gerade im Hinblick auf den CO₂-Fußabdruck schrittweise verschärfende regulatorische Vorgaben durch die Gesamtenergieeffizienzrichtlinie für Gebäude in Kraft getreten. Dies sollte in diesem Bereich zu einer erhöhten Nachfrage von low-carbon-Produkten – gerade auch im öffentlichen Beschaffungswesen – führen. Wenn der CO₂-Fußabdruck z. B. auch im Infrastrukturausbau konsequent adressiert werden soll, gilt es, entsprechende Ziele auf Bauwerksebene und nicht auf Produktebene zu formulieren, um die Nachfrage zu stimulieren.   

Eine Einbeziehung von low-carbon-Vorschriften für Beton und Mörtel in den IAA auf Produktebene darf nicht zu Lasten der technischen Leistungsfähigkeit, Dauerhaftigkeit oder Gebrauchstauglichkeit von Beton- und Mörtelsystemen gehen und sollte – falls der Einbezug notwendig und sinnvoll ist – nur unter klar definierten Voraussetzungen erfolgen:

Erforderlich sind insbesondere eine präzise, sinnvolle und verhältnismäßige Abgrenzung des Anwendungsbereichs sowie die tatsächliche Verfügbarkeit CO₂-armer und europäischer Zemente und entsprechender Rohstoffe. Anforderungen im IAA müssen auf produktspezifischen Regelungen im bestehenden EU-Rechtsrahmen basieren, wie z. B. der neuen Bauproduktenverordnung. Für Bauprodukte, die von einer harmonisierten technischen Spezifikation unter der BauPVO erfasst werden, dürfen Anforderungen unter dem IAA – falls notwendig – nur gestellt werden, wo entsprechende Bewertungen und Klassifizierungen in der harmonisierten technischen Spezifikation vorgesehen sind. Es muss sichergestellt werden, dass die Einhaltung möglicher Ursprungsanforderungen entlang der Wertschöpfungskette – insbesondere auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) – auf Basis bereits verfügbarer Daten und ohne unverhältnismäßigen administrativen Mehraufwand nachgewiesen werden kann. 

Chemische Produkte nicht über delegierte Rechtsakte in den Anwendungsbereich einbeziehen

Mit dem IAA strebt die Europäische Kommission weitreichende Befugnisse an, um über nachfrageseitige Maßnahmen auf Unionsebene auch die Nachfrage nach chemischen Produkten und Gemischen gezielt zu steuern.

Dies betrifft potenziell eine Vielzahl industrieller Wertschöpfungsketten und Anwendersektoren. Gerade die europäische Bauwirtschaft befindet sich in einer anhaltend schwierigen wirtschaftlichen Situation. Bestrebungen zur Senkung von Baukosten und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Sektors dürfen daher nicht durch zusätzliche regulatorische Nachfrage-Anforderungen gefährdet werden, sondern müssen auch bei diesem Downstream-User-Sektor zur Wettbewerbsfähigkeit beitragen. 

Die Verfügbarkeit, technische Umsetzbarkeit und Marktreife kohlenstoffarmer und zirkulärer Rohstoffe unterscheiden sich erheblich zwischen einzelnen Industriezweigen und Anwendungen. Pauschale, sektorübergreifende Anforderungen würden den unterschiedlichen Realitäten der Wertschöpfungsketten nicht gerecht und könnten erhebliche negative Auswirkungen auf Wettbewerbsfähigkeit, Investitionen und Innovationsfähigkeit haben. Hier gilt es Sektor für Sektor zu prüfen und bestehende sektorspezifische Regelungen (wie die Bauproduktenverordnung) klar in Bezug zu nehmen.

Darüber hinaus fehlen zentrale Voraussetzungen für eine praktikable Umsetzung möglicher Nachfragevorgaben. Insbesondere existieren bislang keine harmonisierten europäischen Regeln für Massenbilanzierung sowie für Attributions- und Verifizierungsmethoden für kohlenstoffarme und zirkuläre Rohstoffe. 

Eingriffe in komplexe industrielle Wertschöpfungsketten – wie den Bausektor – sollten daher ausschließlich im Zuge einer eigenen Initiative und auf Grundlage fundierter Folgenabschätzungen erfolgen. Diese müssen insbesondere folgende Aspekte berücksichtigen:

  • Auswirkungen auf Wettbewerbsfähigkeit, Innovation und Produktkosten;
  • Verfügbarkeit und technische Eignung alternativer Rohstoffe;
  • Auswirkungen auf unterschiedliche Wertschöpfungsketten und industrielle Ökosysteme;
  • Wechselwirkungen zwischen Zwischenprodukten und Endmärkten;
  • Abwägung alternativer politischer Instrumente und Maßnahmen.
     

Die Deutsche Bauchemie sieht den Vorschlag der Kommission als wichtiges Bekenntnis zur Bedeutung der chemischen Industrie. Jedoch sieht die Deutsche Bauchemie kritisch, dass Artikel 16 die Europäische Kommission ermächtigen würde, weitreichende zusätzliche Verpflichtungen für unterschiedliche Wertschöpfungsketten – inklusive des Bausektors – über delegierte Rechtsakte festzulegen. Dies geht weit über die Festlegung rein technischer Vorschriften hinaus. Grundlegende politische Entscheidungen mit erheblichen wirtschaftlichen Auswirkungen sollten – sofern erforderlich – in einer eigenen Initiative mit umfassender Folgenabschätzung diskutiert werden. 

 

Die Deutsche Bauchemie empfiehlt:

  • die Bemühungen zum Abbau regulatorischer und bürokratischer Belastungen konsequent fortführen;
  • die im IAA vorgesehenen nachfrageseitigen Maßnahmen für Beton und Mörtel nur nach einer eingehenden Bedarfsanalyse und Folgenabschätzung und ohne zusätzliche bürokratische Belastungen zielgerichtet einzuführen;
  • im Bausektor bauwerksbezogenen Anforderungen bei Umweltleistungen grundsätzlich Vorrang vor Produktvorgaben zu geben;
  • für mögliche Nachfragevorgaben im Bereich chemischer Produkte eine umfassende Folgenabschätzung für die betroffenen Sektoren – und hier gerade für den Bausektor – voranzustellen und diese in eigenen Initiativen zu diskutieren;
  • harmonisierte europäische Regeln für Massenbilanzierung, Attribution und Verifizierung als zwingende Voraussetzung für jede künftige Nachfragevorgabe zu schaffen;
  • jeweils eine zielgerichtete Abwägung der besten politischen Maßnahmen sowie die Sicherstellung von Verhältnismäßigkeit, Praktikabilität und Wettbewerbsfähigkeit vorzunehmen.
     

Die Transformation der Industrie und der Stopp der De-Industrialisierung kann nur gelingen, wenn die notwendigerweise ambitionierten Klima- und Umweltziele mit Wettbewerbsfähigkeit, technologischer Offenheit und praktikablen Umsetzungsbedingungen in Einklang gebracht werden. Es gilt, der Industrie die notwendigen Rahmenbedingungen zu geben und so europäische, industrielle Lösungen zu ermöglichen.  

 

Deutsche Bauchemie e.V.
Frankfurt, 1. September 2026

 

Die Deutsche Bauchemie vertritt seit 78 Jahren die Interessen ihrer Mitgliedsfirmen sowie der deutschen Tochterunternehmen ausländischer Konzerne gegenüber Fachöffentlichkeit, Politik, Behörden, Wissenschaft und Medien. Der Industrieverband ist als Fachorganisation dem Verband der Chemischen Industrie (VCI) angeschlossen. Die rund 140 Mitgliedsunternehmen erwirtschafteten 2025 mit etwa 32.000 Beschäftigten einen Umsatz von 4,52 Milliarden Euro in Deutschland. Der Hauptsitz des Verbandes befindet sich in Frankfurt, das Europabüro in Brüssel.

 

Ihre Ansprechpartner

Dr. Tim Gieshoff
Head of Regulatory Affairs

Tel. 069 / 25 56 - 13 92

Martin Ludescher
Geschäftsführer Regulatory & Government Affairs
Europabüro Brüssel

Tel.: +32 2 / 5 48 06 - 92
LinkedIn