Positionspapiere der Deutschen Bauchemie

Zu wichtigen Themen mit hoher Bedeutung für die bauchemische Industrie stimmt die Deutsche Bauchemie in den zuständigen Verbandsgremien Grundsatzpositionen ab, die nach außen gegenüber Dritten vertreten werden. Die Positionspapiere basieren maßgeblich auf der verbandsinternen Meinungsbildung, dem fachlichen Input von Experten der Mitgliedsunternehmen und soliden Mehrheiten. Die verabschiedeten Positionspapiere der Deutschen Bauchemie sind nachfolgend gelistet und stehen zum Download zur Verfügung.


Oktober 2023: Sequentielle Implementierung von Beschränkungen nicht-eingestufter Stoffe

Aus Sicht von nachgeschalteten Anwendern erfordern Beschränkungen von Stoffen und Gemischen, die nicht als gefährlich eingestuft sind, einen sequenziellen Implementierungsprozess.

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    September 2023: Positionspapier zum Einsatz von PFAS in bauchemischen Produkten

    Der Vorschlag zur Beschränkung von per- und polyfluorierten Alkylverbindungen (PFAS) sieht ein umfassendes Verbot zur Herstellung, Verwendung und des Inverkehrbringens von PFAS vor. Der Beschränkungsvorschlag umfasst dabei nicht nur einzelne Chemikalien, sondern ein bestimmtes Strukturelement chemischer Verbindungen, sodass eine große Gruppe von mehreren tausenden bekannten chemischen Verbindungen von der Beschränkung erfasst wird. Damit stellt es das umfangreichste Beschränkungsdossier seit Einführung der REACH-Verordnung dar und hat potenziell eine große Auswirkung auf die chemische Industrie.

    Die Deutsche Bauchemie nimmt zu dem Beschränkungsvorschlag wie folgt Stellung.

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      August 2023: Überarbeitung der EU-Bauproduktenverordnung

      Die Deutsche Bauchemie begrüßt die vom Europäischen Parlament und Rat erzielten Verhandlungspositionen und gibt Anregungen für das Abrunden der künftigen Bauproduktenverordnung in den Trilog-Verhandlungen.

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        August 2023: Position on the potential nomination of D4, D5 and D6 for inclusion in the Stockholm Convention as POPs substances

        The European Commission intends to submit a proposal for a nomination of the cyclic siloxanes D4, D5 and D6 to Annex B of the United Nations Stockholm Convention on Persistent Organic Pollutants (POPs). This nomination is intended in addition to the preparation of a restriction of these substances under the European REACH regulation.

        Deutsche Bauchemie comments on the intention to propose a nomination to the POPs listing as follows.

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        März 2023: Position zum Kommissionsvorschlag zur Überarbeitung der CLP-Verordnung

        Die CLP-Verordnung regelt die Einstufung, die Kennzeichnung und das Verpacken von Stoffen und Gemischen in der Europäischen Union. Aktuell wird diese Verordung im Zuge eines ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens auf europäischer Ebene überarbeitet. Die Deutsche Bauchemie nimmt zu einzelnen Aspekten des Kommissionsvorschlages mit einem neuen Positionspapier Stellung. 

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        Januar 2023: Eckpunkte für die neue EU-Bauprodukteverordnung - Impuls zum laufenden Diskussionsprozess

        Der Gesetzgebungsprozess zur Überarbeitung der Bauproduktenverordnung schreitet voran. Die Gesetzgeber setzen sich u.a. mit der Frage auseinander wie die harmonisierte Normung  und damit der stotternde Motor des Binnenmarktes für Bauprodukte wieder angeworfen werden kann. Oder wie wird der Green Deal Agenda Rechnung getragen werden soll. Der Entwurfsbericht von Herrn Doleschal für den Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz ist eine wichtige Fortentwicklung des Kommissionsvorschlages. Die Deutsche Bauchemie hatte im Lichte des Diskussionsstandes Ende November ein Eckpunkte-Papier verabschiedet. Im Januar 2023 wurde eine überarbeitete Fassung des Eckpunktepapiers verabschiedet, die auf den fortgeschrittenen Diskussionsstand im Binnenmarkt- und Umweltausschuss des Europäischen Parlaments eingeht.

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        Dezember 2022: Roadmap der Deutschen Bauchemie zur grünen und digitalen Transformation des Bausektors

        Die Deutsche Bauchemie und ihre Mitgliedsunternehmen bekennen sich zu den Zielen des European Green Deal und übernehmen Verantwortung, die über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgeht: Aufbauend auf ihrem bisherigen Engagement unterstützen die Deutsche Bauchemie und ihre Mitglieder mit der hier präsentierten Roadmap den von der Europäischen Kommission initiierten Übergang zu einem resilienten, grüneren und digitalen Bausektor.
        Durch innovative Produkte, zielgerichtete technische Lösungen sowie verantwortungsvolles und nachhaltiges Handeln trägt die bauchemische Industrie aktiv zum Erfolg des Transformationsprozesses bei. Der nachfolgende Katalog mit konkreten Maßnahmen bis 2030 bildet dabei die Richtschnur für das Handeln und die zukünftige Ausrichtung des Verbands.

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        Juni 2022: Detaillierte Stellungnahme zum Kommissionsvorschlag für eine überarbeitete Bauproduktenverordnung

        Die Deutsche Bauchemie bezieht mit Ihrem Positionspapier Stellung zum kürzlich veröffentlichten Kommisionsvorschlag für eine überarbeitete Bauproduktenverordnung. Das Papier ordnet ein, wie ambitioniert die Probleme des Binnenmarktes adressiert und die grüne und digitale Transformation des Bausektors gefördert werden. 

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        Mai 2022: Erste Positionierung zum Kommissionsvorschlag für eine überarbeitete Bauproduktenverordnung

        Die Deutsche Bauchemie bezieht mit Ihrem Positionspapier Stellung zum kürzlich veröffentlichten Kommisionsvorschlag für eine überarbeitete Bauproduktenverordnung. Das Papier ordnet ein, wie ambitioniert die Probleme des Binnenmarktes adressiert und die grüne und digitale Transformation des Bausektors gefördert werden. 

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        April 2022: REACH-Review im Zuge der Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit

        Die Novellierung der REACH-Verordnung bringt für betroffene Hersteller viele Änderungen und Verschärfungen. Die bauchemische Industrie ist besonders besorgt über die geplante Ausweitung des „Generic Approach to Risk Management“ (GRA) auf gewerbliche Verwendungen und zusätzliche Gefahrenklassen. Aber auch die Registrierungspflicht für bestimmte Polymere, die Anwendung eines „Mixture Assessment Factors“ (MAF) und die diskutierten Meldepflichten für „Downstream User“ wird  kritisch gesehen.

        Die Deutsche Bauchemie bezieht mit ihrem Positionspapier Stellung zur geplanten Änderung der REACH-Verordnung, die für die bauchemische Industrie zu erheblichen Verschärfungen führen kann.

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        Dezember 2021: Anwendung des allgemeinen Ansatzes für das Risikomanagement auf gewerbliche Anwender

        Das umfangreiche Maßnahmenpaket unter der Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit (CSS) beinhaltet eine grundlegende Überarbeitung der REACH-Verordnung. Dabei soll die Anwendung des allgemeinen Ansatzes für das Risikomanagement ausgeweitet werden - u. a. auf gewerbliche Anwender.

        Die möglichen Konsequenzen dieses Vorhabens zeigt die Deutsche Bauchemie in diesem Positionspapier auf und bezieht Stellung.

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        Juni 2021: Initiative für nachhaltige Produkte (SPI – Sustainable Product Initiative)

        Die Europäische Kommission hat die Gesetzgebungsinitiative für nachhaltige Produkte (SPI – Sustainable Product Initiative) gestartet, um sich den Zielen des „European Green Deal“ und des „Neuen Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft“ zu nähern. Mit der SPI sollen die zukünftigen Produktanforderungen so gestaltet werden, dass mit ihnen eine klimaneutrale, ressourceneffiziente und kreislauforientierte Wirtschaft gefördert wird.

        Im Zuge der öffentlichen Konsultation zu dem Legislativvorschlag der Europäischen Kommission hat die Deutsche Bauchemie im Juni 2021 ihre abgestimmte Position an die Europäische Kommission übermittelt.

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        Dezember 2020: Revision der EU-Bauproduktenverordnung?

        Die Diskussion zu einer möglichen Überarbeitung der BauPVO ist in vollem Gange. Europäische Kommission, Mitgliedstaaten, das Europäische Parlament und die betroffene Industrie debattieren über die Frage der Notwendigkeit und mögliche Lösungsansätze für identifizierte Probleme.

        Die Deutsche Bauchemie bezieht Stellung und veröffentlicht Positionspapiere zur Standortbestimmung.

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        November 2020: Positionspapiere zum Product Environmental Footprint (PEF)

        Unter der Überschrift „Umweltleistung von Produkten & Unternehmen – Nachweise“ hat die Europäische Kommission eine Initiative gestartet, mit der Unternehmen dazu verpflichtet werden sollen, Angaben zum ökologischen Fußabdruck ihrer Produkte (PEF – Product Environmental Footprint) anhand vorgegebener standardisierter Methoden zu belegen. Ziel dieser Kommissionsinitiative ist es, zum einen sogenanntes „Greenwashing“ zu verhindern und zum anderen Aussagen zum Umweltverhalten unterschiedlicher Produkte für den Verbraucher vergleichbar zu machen.

        Die Deutsche Bauchemie unterstützt Maßnahmen zur Bekämpfung von „Greenwashing“ und die Schaffung eines einheitlichen Bewertungsrahmens. Die Einschränkung auf eine einzige Methode für alle Branchen wird allerdings als nicht zielführend bewertet. Umweltproduktdeklarationen gemäß EN 15804 (EPDs) berücksichtigen die Besonderheiten im Bausektor und die EN 15804 hat sich als wissenschaftlich fundierte, standardisierte Methode bewährt und ist bereits in breiter Anwendung. Der Verband spricht sich dafür aus, dass EPDs gemäß EN 15804 im Zuge der aktuellen Initiative als sektor-spezifische Ausgestaltung akzeptiert und nicht durch eine abweichende sektor-übergreifende Methode ersetzt werden. Auch spricht sich die DBC gegen neue gesetzliche Regelungen aus, da diese Aspekte bereits durch die europäische Bauproduktenverordnung abgedeckt werden.

        In diesem Sinne hat die Deutsche Bauchemie Ende August 2020 eine erste allgemeine, im AK „Nachhaltiges Bauen“ abgestimmte Position im Zuge der Folgenabschätzung in der Anfangsphase (Initial Impact Assessment) bei der Europäische Kommission eingereicht.

        Das zuvor genannte allgemeine Positionspapier wurde im zweiten Halbjahr 2020 vom AK „Nachhaltiges Bauen“ konkretisiert und um einige Details ergänzt. Das überarbeitete DBC-Positionspapier wurde vom Verband im Rahmen der öffentlichen Konsultation bei der Europäischen Kommission abgegeben.

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        August 2020: Positionspapier zu Mikroplastik

        Vor dem Hintergrund der breiten Diskussion über Plastik in der Umwelt hat die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) den Vorschlag für eine REACH-Beschränkungsregelung für Mikroplastik (intentionally added microplastics) vorgelegt und damit ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren gestartet.

        Die Deutsche Bauchemie unterstützt grundsätzlich die Maßnahmen der ECHA zur Reduktion des Eintrages von Mikroplastik in die Umwelt. Für Verwendungen bei denen nachweislich keine Freisetzung in die Umwelt auftritt, muss allerdings der, durch die Beschränkung ausgelöste Aufwand auf ein angemessenes Maß beschränkt sein. Auch muss sichergestellt werden, dass sich die Beschränkungsregelung nicht negativ auf die, im Sinne einer Kreislaufwirtschaft angestrebte Widerverwertung von Bauschutt auswirkt. Wie bei allen gesetzlichen Regelungen, muss gewährleitet sein, dass der Rechtstext eindeutig und verständlich formuliert ist, so dass die betroffenen Unternehmen ihre Pflichten identifizieren und umsetzen können.

        In diesem Sinne hat die zuständige AHG 6.10 „Polymere“ der Deutsche Bauchemie eine Stellungnahme zum Beschränkungsvorschlag für Mikroplastik erarbeitet und Ende August 2020 bei der ECHA eingereicht. Der Verband wird die Entwicklung weiter aufmerksam verfolgen, bei Bedarf erneut Stellung beziehen und die Mitgliedsunternehmen nach der Verabschiedung der Beschränkung bei deren Umsetzung unterstützen.

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