Position zur Initiative für nachhaltige Produkte (SPI – Sustainable Product Initiative)

Die Deutsche Bauchemie unterstützt die gesetzten Umwelt- und Klimaziele und die diesbezügliche Förderung nachhaltiger Produkte. Die Produkte der bauchemischen Industrie leisten bereits einen wichtigen Beitrag zur Steigerung der Ressourcen- und Energieeffizienz von Gebäuden und werden stetig weiter in diese Richtung optimiert.

Die Lieferkettenkommunikation und langfristige Dokumentation benötigter Informationen sollten durch eine stärkere Digitalisierung unterstützt und verbessert werden. Es gilt dabei die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der europäischen Industrie zu erhalten und zu stärken.

Die Deutsche Bauchemie nimmt wie folgt zur „Initiative für nachhaltige Produkte“ Stellung:

 

Die Nachhaltigkeit eines Bauproduktes kann nicht isoliert, sondern nur in der Einbausituation auf Gebäudeebene sinnvoll bewertet werden.

Denn Bauprodukte besitzen die Besonderheit, dass sie keine Endprodukte, sondern Zwischenprodukte von Bauwerken sind. Die Regelungen zur Nachhaltigkeit und Umweltleistung von Bauprodukten müssen deshalb auf die entsprechenden Regelungen für Gebäude abgestimmt sein. Weiterhin ist zu beachten, dass die übliche Nutzungsdauer eines im Gebäude verbauten Bauproduktes erheblich länger als die Nutzungsdauer üblicher Verbraucherprodukte ist.

 

Eine Ausweitung der Ökodesign-Richtlinie auf Bauprodukte ist nicht notwendig.

Bauprodukte unterliegen der Europäischen Bauproduktenverordnung (EU) 305/2011 (BauPVO) und müssen ein CE-Zeichen tragen. Umwelt-, Gesundheits- und Nachhaltigkeitsaspekte sind bereits Gegenstand der aktuellen BauPVO und werden im Zuge der kommenden Überarbeitung der BauPVO noch stärkere Beachtung finden. Deshalb ist es für Bauprodukte nicht erforderlich, mögliche Maßnahmen zur „Initiative für nachhaltige Produkte“ über eine Ausweitung der Ökodesign-Richtlinie umzusetzen. Mit der BauPVO liegt bereits ein geeigneter europäischer Rechtsrahmen vor.

 

Umweltproduktdeklarationen haben sich bewährt.

Umweltproduktdeklarationen (EPDs) nach EN 15804 haben sich zur Ermittlung und Kommunikation von Umweltauswirkungen von Bauprodukten bewährt und werden für viele Bauprodukte erfolgreich verwendet. Mit der Überarbeitung der EN 15804 wurde die EPD-Methodik so weit wie möglich an die PEF-Methodik angepasst. EPDs nach aktueller EN 15804+A2 entsprechen somit dem neuesten Stand der Technik und sie sollten auch im Falle von Maßnahmen der „Initiative für nachhaltige Produkte“ herangezogen werden.

 

Digitale Leistungserklärung von Bauprodukten als „Digital Product Passport“ nutzen.

Entsprechend den Bestimmungen der BauPVO werden alle relevanten Eigenschaften von harmonisierten Bauprodukten in Form einer Leistungserklärung in der Lieferkette kommuniziert. Bei der kommenden Überarbeitung der BauPVO wird voraussichtlich die Grundlage geschaffen, dass Leistungserklärungen in standardisierter, digitaler Form zur Verfügung gestellt werden. Diese könnten die Rolle der „Digital Product Passports“ übernehmen.

 

Doppelregulierung vermeiden und Kohärenz sicherstellen.

Handelt es sich bei Bauprodukten um Gemische im chemikalienrechtlichen Sinne, greifen bereits weitgehende Vorschriften zur Deklaration bestimmter Stoffe. Mögliche Festlegungen zur Deklaration von Stoffen in Gemischen sollten nicht über die gültigen Bestimmungen des Europäischen Chemikalienrechts hinausgehen. Sollte die Notwendigkeit gesehen werden, bestimmte Stoffe und deren Verwendungen zu beschränken oder zu verbieten, sollte dies über das Europäische Chemikalienrecht (insbesondere REACH) erfolgen. Ansonsten besteht die große Gefahr von inkonsistenten Regelungen in unterschiedlichen europäischen Rechtsbereichen sowie einer unnötigen Mehrbelastung der Industrie durch Doppelregulierungen.

 

Deutsche Bauchemie e.V.

Frankfurt, 7. Juni 2021

Hintergrund

Die Europäische Kommission hat die Gesetzgebungsinitiative für nachhaltige Produkte (SPI – Sustainable Product Initiative) gestartet, um sich den Zielen des „European Green Deal“ und des „Neuen Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft“ zu nähern. Mit der SPI sollen die zukünftigen Produktanforderungen so gestaltet werden, dass mit ihnen eine klimaneutrale, ressourceneffiziente und kreislauforientierte Wirtschaft gefördert wird.

Im Zuge der öffentlichen Konsultation zu dem Legislativvorschlag der Europäischen Kommission hat die Deutsche Bauchemie im Juni 2021 ihre abgestimmte Position an die Europäische Kommission übermittelt.

Ihr Ansprechpartner

Martin Glöckner
Deutsche Bauchemie
martin.gloeckner[at]vci.de
Tel. 069 / 25 56 - 16 33