Planungssicherheit in unsicheren Zeiten: Keine REACH-Revision
Seit Jahren wird die mögliche Überarbeitung der REACH‑Verordnung sehr kontrovers diskutiert. Davon zeugen wiederholte Verschiebungen und zuletzt eine kritisch bewertete Folgenabschätzung durch das Regulatory Scrutiny Board. Gleichzeitig steht die bauchemische Industrie unter wachsendem internationalen Wettbewerbsdruck – verstärkt durch die angespannte Lage im Bausektor.
Mit der neuen Bauproduktenverordnung bewältigt die Branche – in der Hoffnung auf einen künftig besser funktionierenden Binnenmarkt - bereits eine Vielzahl zusätzlicher regulatorischer Anforderungen. Die Einführung digitaler Produktpässe, neuer Umweltdeklarationen und die Überarbeitung aller harmonisierter Normen bindet erhebliche Kapazitäten und beansprucht Unternehmen über viele Jahre. Vor diesem Hintergrund ist die Rückbesinnung der Europäischen Kommission auf die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit ein wichtiger und richtiger Schritt.
Das bestehende Chemikalienrecht – und insbesondere die REACH‑Verordnung – hat sich als wirksames und international anerkanntes Instrument zum Schutz von Mensch und Umwelt bewährt. Eine umfassende legislative Öffnung des Rechtsrahmens im Zuge eines ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens wäre langwierig, komplex und mit erheblichen Unsicherheiten verbunden. Zentrale Prinzipien der Verordnung könnten infrage gestellt werden und insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen der Downstream-User-Industrie belastet werden. Zudem drohen erhebliche Wechselwirkungen mit den bereits laufenden Reformen im Bauprodukterecht.
Europa braucht jetzt ein starkes, verantwortungsvolles und zugleich praktikables Chemikalienrecht. Zielführend sind gezielte, realisierbare Vereinfachungen für die Industrie innerhalb des bestehenden Rahmens, die Schutzstandards erhalten, Planungssicherheit gewährleisten und die internationale Wettbewerbsfähigkeit stärken. Angesichts der deutlich veränderten wirtschaftlichen und geopolitischen Lage – von den Nachwirkungen der Covid‑Pandemie über den russischen Angriffskrieg bis zur Belastung transatlantischer Beziehungen – fordert die Deutsche Bauchemie nun ein klares Signal der Politik:
Die Debatte um eine legislative Überarbeitung der REACH‑Verordnung sollte als Zeichen der Planungs- und Investitionssicherheit in unsicheren Zeiten ausdrücklich beendet werden. Notwendige Vereinfachungen sollten im bestehenden Rechtsrahmen erfolgen, ohne die REACH-Verordnung, mit einem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren zu öffnen.
Deutsche Bauchemie e.V.
Frankfurt, 3. Februar 2026
Die Deutsche Bauchemie vertritt seit 78 Jahren die Interessen ihrer Mitgliedsfirmen und deutschen Tochter-unternehmen ausländischer Konzerne gegenüber der Fachöffentlichkeit, Politik, Behörden, Wissenschaft und Medien. Der Industrieverband gehört als Fachorganisation zum Verband der Chemischen Industrie (VCI). Die rund 140 Mitgliedsunternehmen erwirtschafteten 2025 mit circa 32.000 Beschäftigten einen Umsatz von 4,52 Milliarden Euro in Deutschland.
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