Information für gewerbliche Verwender von bauchemischen Produkten zum Vorschlag der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) für eine REACH-Beschränkung von Mikroplastik



Artikel-Nr.: 266-IS-D-2019

Informationsschrift | 1. Ausgabe, Dezember 2019

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REACH-Beschränkung von Mikroplastik: Neue Info-Schrift für gewerbliche Verwender

Auf Bitten der Europäischen Kommission hat die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) den Vorschlag für eine REACH-Beschränkung von Mikroplastik zur Diskussion vorgelegt und damit einen Gesetzgebungsprozess eingeleitet. Der Beschränkungsvorschlag der ECHA enthält eine relativ komplexe und weitgehende Definition des Begriffes „Mikroplastik“, der viele polymerhaltige Materialien umfasst. Die vorgeschlagene Definition erfasst deshalb auch eine Reihe von Materialien, die Bestandteil von bauchemischen Produkten sind. Die aktuelle Diskussion hat teilweise zu Verunsicherung und Nachfragen bei den Herstellern von bauchemischen Produkten geführt.

Vor diesem Hintergrund hat das zuständige Gremium der Deutschen Bauchemie zu dem Thema eine Informationsschrift erarbeitet, die sich insbesondere an gewerbliche Verwender von bauchemischen Produkten richtet. Die Informationsschrift kann von Herstellern genutzt werden, um Kunden und andere Interessierte über den aktuellen Stand des Gesetzgebungsverfahrens zur Mikroplastik-Beschränkung zu informieren.



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