Die konstituierende Sitzung des AK 2.1 fand am 11. Juli 1991 mit Vertretern aus sieben Unternehmen statt. Den übergeordneten Fachausschuss 2 „Betontechnik“ gibt es dagegen schon seit Beginn der 70er Jahre. Und das Thema Betonzusatzmittel zieht sich durch die gesamte Verbandsgeschichte seit den 50er Jahren. Themen wie Zulassung, Prüfbedingungen, Qualitätssicherung, nationale und internationale Normung waren und sind parallel zur technischen Weiterentwicklung der Betonzusatzmittel über Jahrzehnte Gegenstand der Verbandsaktivitäten. Sitzungsprotokolle zeigen, dass schon seit der Gründung des AK 2.1 das Thema Umweltverträglichkeit von Betonzusatzmitteln die zentrale Rolle gespielt hat. Nicht umsonst hieß der 1993 erstmals erschienene und vom AK 2.1 herausgegebene Sachstandsbericht „Betonzusatzmittel und Umwelt“. „Obwohl dieses Thema im Verband eine lange Tradition hat, ahnte damals niemand, wie sich dieses Schriftstück entwickeln würde“, erinnert sich Hauptgeschäftsführer Norbert Schröter. Es war der erste Sachstandsbericht, der basierend auf über 200 Prüfberichten das aktuelle Wissen zu ökologischen, toxikologischen und damit zusammenhängenden stofflichen Aspekten einer ganzen Produktgruppe umfassend darstellte. Um mit den fortschreitenden Entwicklungen im Umweltbereich, den neuen nationalen und internationalen Regelwerken sowie dem gestiegenen Informationsbedürfnis von Anwendern und Öffentlichkeit Schritt zu halten, wurde der Sachstandsbericht ständig aktualisiert. Nach 1996 und 1999 erschien im Juni 2005 bereits die vierte Ausgabe, derzeit arbeitet der AK 2.1 an der 5. Neuauflage, die noch dieses Jahr erscheinen soll. Mit einer Gesamtauflage von 80.000 Exemplaren wurde der Sachstandsbericht Grundlage zahlreicher Veröffentlichungen und Untersuchungen und damit zu einem Standardwerk im Bereich Betonzusatzmittel, das auch in zahlreiche Sprachen übersetzt worden ist. (www.deutsche-bauchemie.de)
Dem AK 2.1 gehören derzeit Vertreter aus 14 Unternehmen an, darunter sowohl Rohstoffhersteller wie Formulierer. Die Auswirkungen der REACH-Gesetzgebung auf die Betonzusatzmittel ist eines der aktuellen Schwerpunktthemen, dabei steht das Konzept für die Kommunikation in der Lieferkette (Rohstoffhersteller – Betonzusatzmittelhersteller - Betonhersteller) im Mittelpunkt. Auf europäischer Ebene geht es um die Umsetzung der Wesentlichen Anforderung Nr. 3 der Bauproduktenverordnung (BWR 03). Die Arbeiten zielen darauf ab, in die zweite Normengeneration von Bauprodukten umwelt- und gesundheitsbezogene Anforderungen einzubringen. Hier arbeiten der AK 2.1 und die Deutsche Bauchemie als Verband eng mit der zuständigen europäischen Organisation EFCA (European Federation of Concrete Admixtures Associations) zusammen. (www.efca.info) Schon seit längerer Zeit setzt sich der AK 2.1 mit den Aspekten in Bezug auf die Nachhaltigkeit von Betonzusatzmitteln auseinander, die im Hinblick auf die neue Bauproduktenverordnung künftig an Bedeutung gewinnen werden. In diesem Zusammenhang bildet die Erstellung von „Umweltproduktdeklarationen“ (EPD) einen wesentlichen Bearbeitungsschwerpunkt. Damit erweitert der AK 2.1 sein Tätigkeitsspektrum um ein weiteres relevantes Zukunftsthema und festigt so seine meinungsbildende Position im Bereich Umwelt innerhalb der bauchemischen Branche.
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Der AK 2.1 „Betonzusatzmittel und Umwelt“ anlässlich seiner 50. Sitzung in Frankfurt mit Obmann Dr. Hans Günter Hauck (2.v.r.) und Hauptgeschäftsführer Norbert Schröter (l.)