Ein Neustart für den Binnenmarkt für Bauprodukte

Pressemeldungen

Die neue Bauproduktenverordnung wurde am 10.04.2024 vom Plenum des Europäischen Parlaments mit großer Mehrheit angenommen. Die Annahme durch den Rat wird nun zeitnah erwartet. Die Veröffentlichung der neuen Verordnung im EU-Amtsblatt erfolgt voraussichtlich im Herbst. Danach tritt sie in Kraft.

So endet vorerst eine jahrelange Diskussion über die Umsetzungsschwierigkeiten des bisherigen Rechtsrahmens. Der Gesetzgebungsprozess wurde von der Deutschen Bauchemie eng begleitet.

Martin Ludescher, Geschäftsführer für Government Affairs: „Die zentralen Akteure im Gesetzgebungsverfahren waren sichtlich bemüht den stotternden Antrieb des Binnenmarktes für Bauprodukte, nämlich die harmonisierte Normung mit der neuen Bauproduktenverordnung wieder zum Laufen zu bringen. Es besteht nun die begründete Hoffnung, dass es hier mit einem klar geregelten Prozess und eindeutigen Verantwortlichkeiten einen neuen Schub gibt. So sollte die harmonisierte Zone – und damit der Kern des Binnenmarktes für Bauprodukte – schnell ausstaffiert werden. Ein funktionierender Binnenmarkt ist im Interesse aller am Bau Beteiligten. Das heutige Abstimmungsergebnis ist auch ein großer Erfolg für den Berichterstatter, MdEP Christian Doleschal und sein Team.“ 

Gleichzeitig hat die politische Agenda des Green Deals erwartungsgemäß Abdrücke im Rechtstext der neuen Bauproduktenverordnung hinterlassen: Die Deklaration von festgelegten Umweltindikatoren wird schrittweise verpflichtend. Die Deutsche Bauchemie hat mit den Muster-Umweltproduktdeklarationen (EPDs) des Verbandes diese Entwicklung bereits antizipiert. Nun kann und muss auf diesem Fundament aufgebaut werden. Weiterhin gehören produkt-inhärente Anforderungen sowie die konkrete Umsetzung des digitalen Produktpasses zu den Neuerungen.

Die Deutsche Bauchemie wird ihre Mitgliedsunternehmen bei der Umsetzung des neuen Rechtsrahmens vielseitig unterstützen. Am Anfang werden die Mitglieder mit einem Leitfaden und zielgerichteten Webinaren über die Neuerungen informiert. Danach gilt es sicherzustellen, dass die Muster-EPDs des Verbandes auch unter der neuen Bauproduktenverordnung akzeptiert und von den Unternehmen in Bezug genommen werden können.  Die neue Bauproduktenverordnung wird in den kommenden Jahren mittels sekundärer Rechtsetzung konkretisiert und mit dem laufenden CPR-Acquis-Prozess implementiert werden. Auch dieser Prozess wird vom Verband eng begleitet werden. 


MdEP Christian Doleschal

©Martin Lahousse


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